Stiftungszweck

Die Blinden- und Sehbehindertenstiftung Bayern hat den Zweck, die soziale und berufliche Eingliederung sowie die kulturelle Förderung blinder und sehbehinderter Menschen in Bayern zu unterstützen.

Sie verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung und ist selbstlos tätig.