Förderzweck
Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
- Individuelle materielle Unterstützung von blinden und sehbehinderten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
- Förderung von Forschungen (die dem Stiftungszweck dienen). Gefördert werden Forschungsprojekte, die das Ziel haben, praktische Hilfen für blinde und sehbehinderte Menschen zu entwickeln.
- Förderung von Beratungsstellen für blinde und sehbehinderte Menschen.
- Unterstützung von Dienstleistungszentren, die den Zweck verfolgen, blinde und sehbehinderte Menschen mit Informationen oder Literatur in blinden- bzw. sehbehindertengerechter Form zu versorgen.
- Förderungen von Veranstaltungen und Maßnahmen, die dazu geeignet sind, die Öffentlichkeit über die Situation blinder und sehbehinderter Menschen zu informieren.
- Förderung kultureller und sportlicher Aktivitäten.
- Förderung von Erholungs-, Begegnungs- und Rehabilitationsmaßnahmen für blinde und sehbehinderte Menschen auf regionaler und überregionaler Ebene.
Die Stiftung hilft blinden und sehbehinderten Menschen, sich in gewohnten und neuen Situationen zurecht zu finden.